Welche Personen können wir aufnehmen? Unser Schwerstpflegebereich gilt Menschen mit schweren und schwersten Folgestörungen nach erlittener Hirnschädigung, zum Beispiel durch ...
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Welche Personen können wir aufnehmen?

Unser Schwerstpflegebereich gilt Menschen mit schweren und schwersten Folgestörungen nach erlittener Hirnschädigung, zum Beispiel durch

  • schwere Schädel-Hirn-Traumata
  • Hypoxische Hirnschädigung, zum Beispiel nach einer Reanimation
  • Hirntumore
  • entzündliche und toxische Erkrankungen des Zentralnervensystems
  • Hirngefäßerkrankungen, zum Beispiel Schlaganfall oder Hirnblutung

Wir können Bewohner dann aufnehmen, wenn sie kreislaufstabil und frei von akuten, schwerwiegenden Infektionen sind. Die Ernährung über eine nasogastrale Verweilsonde bzw. PEG sowie Tracheostoma und transurethrale oder suprapubische Blasenkatheter sowie Besiedelung mit MRSA sind keine Ausschlusskriterien.

Das Aufnahmealter liegt zwischen 18 und 65 Jahren.

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